Maklerrecht Kaiserslautern

  • Rechtsberatung vor Abschluss von Maklerverträgen
  • Rechtsberatung bei der Gestaltung von Maklerverträgen insbesondere zur Vermeidung der Aufnahme nach der Rechtsprechung unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen (Klauseln)
  • Durchsetzung der Ansprüche des Maklers aus Verträgen als Nachweis- oder Vermittlungsmakler
  • Vertretung des Maklerkunden bei unberechtigter Inanspruchnahme auf Zahlung von Maklerprovision