Immobilien kaufen

  • Beratung vor Abschluss von Kaufverträgen über bebaute, unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte
  • Beurteilung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Immobilienkaufverträgen
  • Verfolgung und Durchsetzung kaufrechtlicher Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
  • Rückabwicklung gestörter Kaufverträge
  • Grundbuchrechtliche Sicherung von durchzusetzenden Ansprüchen