Immobilien bauen

Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Prozessvertretung.

 

1. Architektenrecht

  • Unterstützung bei Abschluss von Architektenverträgen
  • Klärung bei Streitfragen über die Höhe des Architektenhonorars
  • Beurteilung der Haftung des Architekten
  • bei Fehlern in der Bauplanung
  • bei Fehlern in der Bauüberwachung
  • im Verhältnis zur Gewährleistung anderer am Bau Beteiligter


2. Privates Baurecht

  • Abschluss von Bauverträgen
  • Abschluss von Bauträgerverträgen (schlüsselfertiges Bauen)
  • Rechtsberatende Begleitung während des Bauens
  • Verfolgung von auftretenden Baumängeln
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren (Einholung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Baumängeln


3. Öffentliches Baurecht

  • Bauplanung- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
  • Verfolgung/Abwehr von Nachbarwidersprüchen
  • Prüfung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen
  • Widerspruchsverfahren und verwaltungsrechtliche Streitverfahren