Immobilien bauen
Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Prozessvertretung.
1. Architektenrecht
- Unterstützung bei Abschluss von Architektenverträgen
- Klärung bei Streitfragen über die Höhe des Architektenhonorars
- Beurteilung der Haftung des Architekten
- bei Fehlern in der Bauplanung
- bei Fehlern in der Bauüberwachung
- im Verhältnis zur Gewährleistung anderer am Bau Beteiligter
2. Privates Baurecht
- Abschluss von Bauverträgen
- Abschluss von Bauträgerverträgen (schlüsselfertiges Bauen)
- Rechtsberatende Begleitung während des Bauens
- Verfolgung von auftretenden Baumängeln
- Durchführung von selbständigen Beweisverfahren (Einholung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen)
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Baumängeln
3. Öffentliches Baurecht
- Bauplanung- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
- Verfolgung/Abwehr von Nachbarwidersprüchen
- Prüfung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen
- Widerspruchsverfahren und verwaltungsrechtliche Streitverfahren