Fachanwälte

Definition:
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

 

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

 

Ein Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.

 

Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen (mindestens einstündige, in der Regel aber fünfstündige Klausuren), in Ausnahmefällen auch noch einer "Fachgespräch" genannten mündlichen Prüfung, gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

 

Nach § 5 Satz 1j der Fachanwaltsordnung setzt der Erwerb des Fachanwaltstitels Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht voraus, dass der Rechtsanwalt mindestens 120 Fälle (davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren) eigenverantwortlich bearbeitet hat.

 

Nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung hörend oder dozierend teilnimmt.

 

Gegenwärtig gibt es Fachanwaltsbezeichnungen für die folgenden Rechtsgebiete:

  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Baurecht und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Transportrecht und Speditionsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Urheberrecht und Medienrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Bankrecht und Kapitalmarktrecht