Architektenrecht Kaiserslautern
- Unterstützung bei Abschluss von Architektenverträgen
- Klärung bei Streitfragen über die Höhe des Architektenhonorars
- Beurteilung der Haftung des Architekten
- bei Fehlern in der Bauplanung
- bei Fehlern in der Bauüberwachung
- im Verhältnis zur Gewährleistung anderer am Bau Beteiligter
- Beurteilung und Begutachtung von Bauverträgen vor Abschluss
- Beurteilung von Bauträgerverträgen - schlüsselfertiges Bauen
- Rechtsberatende Begleitung während des Bauens
- Verfolgung von auftretenden Baumängeln
- Durchführung von selbständigen Beweisverfahren (Einholung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen)
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Baumängeln
- Rechtsberatung vor Abschluss von Kaufverträgen über bebaute, unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte
- Beurteilung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Immobilienkaufverträgen
- Verfolgung und Durchsetzung kaufrechtlicher Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
- Rückabwicklung gestörter Kaufverträge
- Grundbuchrechtliche Sicherung von durchzusetzenden Ansprüchen
- Beratung bei dem Abschluss von Mietverträgen und Pachtverträgen über Wohnraum, Gewerberaum und unbebauten Grundstücken
- Erstellen von individuell auf Ihre Vermietung zugeschnittenen Mietverträgen
Geltendmachung von Mietrückständen - Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und Durchsetzung daraus resultierender Salden
- Gestaltung von Abmahnungen mietvertragswidrigen Verhaltens
- Ausspruch von Kündigungen und Durchsetzung des daraus resultierenden Räumungsanspruchs
- Vornahme von Mieterhöhungen bei Wohnraummietverhältnisses einschließlich der Erhöhung von Teilinklusivmieten
- Durchführung von Mieterhöhungen bei Gewerberäumen einschließlich Änderungskündigungen und Mieterhöhungen aus Preisgleitklauseln ( Wertsicherungsklauseln)
- Sicherung von Schadenersatzansprüchen und Schutz gegen die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten durch verjährungshemmende Maßnahmen einschließlich der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren
- Erhebung von Räumungs- und Zahlungsklagen
- Beauftragung von Zwangsräumungen
- Abwehr von Räumungsfrist- und Vollstreckungsschutzanträgen
- Beurteilung der Einhaltung von Pflanzabständen
- Ansprüche aus dem Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz
- Ansprüche, gerichtet auf die Beseitigung von Überhängen i.S. § 910 BGB
- Abwehr von Immisionen - Lärm, Geruch, Ausstoß von Schadstoffen
- Unterstützung bei Grenzstreitigkeiten
- Überbau von Gebäuden und Gebäudeteilen