Architektenrecht Kaiserslautern

  • Unterstützung bei Abschluss von Architektenverträgen
  • Klärung bei Streitfragen über die Höhe des Architektenhonorars
  • Beurteilung der Haftung des Architekten
  • bei Fehlern in der Bauplanung
  • bei Fehlern in der Bauüberwachung
  • im Verhältnis zur Gewährleistung anderer am Bau Beteiligter
  • Beurteilung und Begutachtung von Bauverträgen vor Abschluss
  • Beurteilung von Bauträgerverträgen - schlüsselfertiges Bauen
  • Rechtsberatende Begleitung während des Bauens
  • Verfolgung von auftretenden Baumängeln
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren (Einholung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Baumängeln
  • Rechtsberatung vor Abschluss von Kaufverträgen über bebaute, unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte
  • Beurteilung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Immobilienkaufverträgen
  • Verfolgung und Durchsetzung kaufrechtlicher Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
  • Rückabwicklung gestörter Kaufverträge
  • Grundbuchrechtliche Sicherung von durchzusetzenden Ansprüchen
  • Beratung bei dem Abschluss von Mietverträgen und Pachtverträgen über Wohnraum, Gewerberaum und unbebauten Grundstücken
  • Erstellen von individuell auf Ihre Vermietung zugeschnittenen Mietverträgen
    Geltendmachung von Mietrückständen
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und Durchsetzung daraus resultierender Salden
  • Gestaltung von Abmahnungen mietvertragswidrigen Verhaltens
  • Ausspruch von Kündigungen und Durchsetzung des daraus resultierenden Räumungsanspruchs
  • Vornahme von Mieterhöhungen bei Wohnraummietverhältnisses einschließlich der Erhöhung von Teilinklusivmieten
  • Durchführung von Mieterhöhungen bei Gewerberäumen einschließlich Änderungskündigungen und Mieterhöhungen aus Preisgleitklauseln ( Wertsicherungsklauseln)
  • Sicherung von Schadenersatzansprüchen und Schutz gegen die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten durch verjährungshemmende Maßnahmen einschließlich der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren
  • Erhebung von Räumungs- und Zahlungsklagen
  • Beauftragung von Zwangsräumungen
  • Abwehr von Räumungsfrist- und Vollstreckungsschutzanträgen
  • Beurteilung der Einhaltung von Pflanzabständen
  • Ansprüche aus dem Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz
  • Ansprüche, gerichtet auf die Beseitigung von Überhängen i.S. § 910 BGB
  • Abwehr von Immisionen - Lärm, Geruch, Ausstoß von Schadstoffen
  • Unterstützung bei Grenzstreitigkeiten
  • Überbau von Gebäuden und Gebäudeteilen